Vermittlungsauftrag

Präambel

Die Revived Products GmbH ist ein Teil der KOMSA-Gruppe und somit Anbieter umfangreicher Produkte und Dienstleistungen im ICT Markt. Ziel des Vermittlungsvertrages ist es, Sie als potentiellen Geschäftspartner (infolge Auftraggeber genannt) in ihrer Tätigkeit als Fachhändler optimal zu unterstützen und entsprechend Ihrer Geschäftsausrichtung mit KOMSA-Unternehmen geschäftlich zu vernetzen.

Vertragsgegenstand

Sie beauftragen die Revived Products GmbH mit der Vermittlung einer Geschäftsanbahnung mit einem oder mehreren gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen der KOMSA-Gruppe.

Im Rahmen der Erfüllung des Vermittlungsauftrages, erhalten Sie von uns einen Kanalzuordnungsbogen (Fragebogen) indem Sie die Beauskunftung zu Ihrer geplanten Geschäftsausrichtung vornehmen können. Anhand der Angaben zur beruflichen Tätigkeit, geplanter Vertriebswege, angestrebter Produktportfolios, der Zusammenarbeit mit bevorzugten Herstellern, der Zugehörigkeit zu einer Handelsorganisation/Kooperation sowie dem Kanal Netzbetreibergeschäft / Provider-Shops erfolgt die Zuordnung zum jeweiligen Vertriebskanal sowie zu den für Sie in Frage kommenden Partnerunternehmen.

Die Unternehmen der KOMSA-Gruppe sind konkret auf bestimmte Vertriebskanäle ausgerichtet und können Sie in dem jeweiligen Vertriebskanal bestmöglich unterstützen.

Im Rahmen der Vertragserfüllung,  wird die Revived Products GmbH die durch den Auftraggeber erfassten Daten verarbeiten und an die im Rahmen der Vermittlung ausgewählten verbundenen Unternehmen innerhalb der KOMSA-Gruppe übermitteln.

Kontaktaufnahme zum Kunden

Der oder die potentielle(n) Vertragspartner innerhalb der KOMSA-Gruppe, an den die Daten übermittelt wurden, werden die übermittelten Daten des Auftraggebers zur Begründung eines Geschäftsverhältnisses verwenden. Dazu wird durch diese Unternehmen eine Kontaktaufnahme per Email und/oder telefonisch und/oder postalisch erfolgen.

Haftungsbeschränkung

Die KOMSA-Gruppe haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die KOMSA-Gruppe – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 500,-.

3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der KOMSA-Gruppe.

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